Im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht erfolgt die Beratung und Vertretung bei Schwierigkeiten mit den Ämtern während der Antragstellung bis zur Leistungsbewilligung, es werden die Erfolgsaussichten für Widerspruchsverfahren sowie gerichtliche Eil- und Hauptsacheverfahren geprüft und in Vertretung des Mandanten bei Erfolgsaussicht durchgeführt. Bitte beachten Sie grundsätzlich die in den Bescheiden aufgeführten Rechtsbehelfsfristen.Diese Fristen sind zwingend einzuhalten, so dass rechtzeitig Beratung einzuholen ist.
Die Tätigkeit im Sozialrecht erfolgt unter anderem in den folgenden Bereichen: