Auch wenn die Bereiche Familienrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht hier besonders aufgeführt werden, so bilden diese dennoch nur einen Teilbereich der hier bearbeiteten Rechtsgebiete. Es werden darüber hinaus auch Mandate aus den verschiedensten Bereichen des Verwaltungsrechts und des Zivilrechts bearbeitet. Sollten Sie einen Rechtsbeistand benötigen, fragen Sie bitte unverbindlich an, ob eine Beratung und Vertretung hier gewährt werden kann.

Eine Beratung und Vertretung kommt jedenfalls auch in nachfolgenden Rechtsgebieten des Zivilrechts in Betracht:




 

Zivilrecht

Beratung und Vertretung erfolgt in Rechtsstreitigkeiten bei Schuldverhältnissen rechtsgeschäftlicher oder gesetzlicher Art. Unter rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen sind die vertraglich begründeten zu verstehen und damit zum Beispiel folgende Rechtsgebiete betroffen:



Kaufrecht
Mietrecht
Werkvertragsrecht
Reiserecht


Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen ohne Rechtsgeschäft der Parteien aufgrund tatsächlicher Voraussetzungen. Hierzu gehören:



Schadenseratz wegen unerlaubter Handlung
Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung