Nach § 1595 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedarf die Anerkennung der Vaterschaft der Zustimmung der Mutter. Ob das Zustimmungserfordernis auch dann noch gilt, wenn die Mutter bereits verstorben ist, war lange umstritten. Der BGH hat inzwischen entschieden, dass mit dem Tod…
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