Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG (Mindesurlaubsgesetz für Arbeitnehmer – Bundesurlaubsgesetz) verfällt Urlaub, der bis zum Jahresende nicht gewährt und genommen wird. Diese Norm ist aber nach höherrangigem EU-Recht dahingehend auszulegen, dass der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub grundsätzlich nur…