Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.09.2019 entschieden, dass Arbeitnehmer nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell keinen Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die Freistellungsphase haben. Bei einer Altersteilzeit im sogenannten Blockmodell arbeitet der bisher in Vollzeit tätige Arbeitnehmer für einen Zeitraum…
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