Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht wird unterschieden zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht, welches hier als Schwerpunkt bearbeitet wird, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.

Beratung erfolgt im Arbeitsvertragsrecht von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, über die Pflichten und Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis hin zu der Beendigung des Abeitsverhältnisses.

Da im Arbeitsrecht nicht nur gesetzliche Fristen, sondern auch etwaige, durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gegebene, Ausschlussfristen (Verfallfristen) unbedingt zu beachten sind, sollte immer unverzüglich Rechtsrat zu etwaigen Ansprüchen eingeholt werden. Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung erfolgt inbesondere bei

  • Abmahnung
  • Kündigung: Kündigungsschutzklage nach außerordentlicher oder ordentlicher Beendigungskündigung, Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung, Änderungskündigung.
  • Zahlungsansprüchen: Ausstehende Vergütung, Zulagen und Zuschläge, Mehrarbeitsvergütung, Gratifikationen.
  • Urlaubsanspruch: Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung (auch bei langer Krankheit), Urlaubsgewährung.
  • Aufhebungsvertrag
  • Herausgabe von Arbeitspapieren
  • Anspruch auf Zeugniserteilung