Mahnwesen

Befindet sich ein Schuldner mit der Zahlung in Verzug, wird für den Mandanten anhand dessen Rechnung und Mahnungen sowie etwaiger Teilzahlungseingänge eine Forderungsaufstellung mit Berechnung der Verzugszinsen und Einstellung der Kosten erstellt und der Schuldner mit Anwaltsschreiben letztmals außergerichtlich zur Zahlung der Hauptsache und der Nebenforderungen aufgefordert.

Wird auch auf diese Mahnung hin nicht gezahlt, wird das gerichtliche Mahnverfahren für den Mandanten durchgeführt und nach Vorlage des Vollstreckungsbescheids anschließend bei Erfordernis die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben.