Online-Mahnwesen

Das außergerichtliche oder gerichtliche Mahnverfahren erfordert regelmäßig keine persönliche Besprechung, soweit die Forderung an sich nicht infrage gestellt ist.

Zur Beauftragung übersenden Sie bitte die Ihren Forderungen zugrunde liegenden Rechnungen und Mahnungen.

Die Auftragsannahme (oder ausnahmsweise auch Ablehnung, z.B. wegen möglicher Interessenkollision oder Auslastung) wird schnellstmöglich erfolgen.