Online-Verkehrsrecht

Unfallschadenregulierung

die Unfallschadenregulierung wird laufend durch die Rechtsprechung beeinflusst. Solange zu einer Rechtsfrage keine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ergangen ist, bestehen bei den Gerichten uneinheitliche Entscheidungen. Aber selbst Entscheidungen des BGH werden in der Praxis unterschiedlich interpretiert, z.B. zu folgenden Punkten:

  • Ersatz der (fiktiven) Reparaturkosten oder nur Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert (Vier-Stufen-Modell des BGH)
  • Herabsetzung der Stundenverrechnungssätze / Verweis auf „freie“ Werkstätten
  • Relevanz von Vorschäden (repariert, nicht repariert)
  • Beilackierungen als notwendige Reparaturkosten
  • Verweis auf „Spot-Repair„ / „Smart-Repair“- Methoden
  • Nachbegutachtung durch Versicherer
  • Erforderlichkeit (Höhe) der Sachverständigenkosten
  • Höhe und Dauer der Nutzungsausfallentschädigung

Auf Seiten der Versicherer treten dem Geschädigten „Spezialisten“ gegenüber, welche – auf die für diese (vermeintlich) günstigen Gerichtsentscheidungen gestützt – die Schadensersatzleistungen zunehmend kürzen. Da bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Versicherung grundsätzlich auch die Anwaltskosten zu tragen hat, kann der Geschädigte aber auch dann, wenn er keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, durch die sofortige Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts für ihn kostenlos ungerechtfertigte Kürzungen vermeiden. Hierfür ist in den allermeisten Fällen kein persönlicher Besprechungstermin nötig, weil Fragen telefonisch geklärt werden können.

Für eine Auftragserteilung füllen Sie bitte dieses einseitige Formular

Fragebogen Verkehrsunfall.pdf

aus und senden es hierher unterschrieben zurück. Die Auftragsannahme (oder ausnahmsweise auch Ablehnung, z.B. wegen möglicher Interessenkollision oder Auslastung) wird schnellstmöglich erfolgen. Wenn Sie das Formular herunterladen und Ihr PDF-Programm dies unterstützt, können Sie das Formular direkt per Tastatur ausfüllen.

 

Verkehrsrechtliche Bußgeld- und Strafverfahren

Eine Beratung und in jedem Fall die Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren setzt eine Einsicht in die Ermittlungsakte voraus. Da diese nicht die Polizei, sondern nur die Bußgeldstelle bzw. die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen gewähren darf, kann es mehrere Wochen bis zu Monaten dauern, bis die Akte vorliegt. Bis dahin können in der Regel nur gesetzliche Gegebenheiten und der allgemeine Verfahrensablauf besprochen werden.

Daher ist eine „Online-Beauftragung“ selbst dann sinnvoll, wenn die eigentiche Beratung persönlich erfolgen soll, weil eine konkrete Beratung ohnehin erst nach erfolgter Akteneinsicht möglich ist.

Wenn Sie hier eine Prüfung Ihrer Angelegenheit anhand der Ermittlungsakte wünschen, füllen Sie für eine Auftragserteilung bitte dieses einseitige Formular

Fragebogen Bußgeld- oder Strafverfahren.pdf

aus und senden es hierher unterschrieben zurück. Die Auftragsannahme (oder ausnahmsweise auch Ablehnung, z.B. wegen möglicher Interessenkollision oder Auslastung) wird schnellstmöglich erfolgen. Wenn Sie das Formular herunterladen und Ihr PDF-Programm dies unterstützt, können Sie das Formular direkt per Tastatur ausfüllen.