Profil

Werdegang

Nach dem Abitur und anschließendem, einjährigen Aufenthalt in Paris folgte das Studium der Rechtswissenschaft. Interessenschwerpunkt während des Studiums war von Anbeginn das Öffentliche Recht. Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der Verwaltungsträger untereinander. Ein besonderes Interesse galt dem Europarecht, dem Umweltrecht und dem öffentlichen Baurecht und besteht weiterhin.

Das Referendariat wurde in Hamburg und Brüssel absolviert.

Keine Beschränkung auf ein Rechtsgebiet

Bewusst wurde die Tätigkeit nicht auf ein Rechtsgebiet im Sinne einer – positiv betitelt – „Spezialisierung“ beschränkt, denn auch die juristisch zu bewertenden Lebenssachverhalte betreffen oft verschiedene Rechtsgebiete und jene sind immer nur Teil einer Gesamtordnung.

Außerdem unterliegen der Aufbau der Rechtsordnung ebenso wie die Rechtsanwendung bestimmten (im besten Fall logischen) Strukturen und das Verständnis des Berufes ist hier, bei der analytischen Betrachtung den Blick für das Gesamtsystem nie zu verlieren.

Schließlich unterliegt das Recht insgesamt einem stetigen Wandel, so dass es immer unerlässlich ist, sich im konkreten Fall mit der aktuellsten Gesetzesfassung und Rechtsprechung, aber auch mit dem übergeordneten (z.B. Europa-) Recht, zu befassen.

In der Praxis als selbständige Rechtsanwältin seit 1997 haben sich die hier besonders aufgeführten Rechtsgebiete Sozialrecht, Verkehrsrecht, ArbeitsrechtFamilienrecht und Verwaltungsrecht zu Tätigkeitsschwerpunkten entwickelt. Es werden darüber hinaus aber auch Mandate aus den verschiedensten Bereichen des Zivilrechts bearbeitet. Es gibt aber auch diverse Rechtsgebiete, welche hier grundsätzlich nicht bearbeitet werden. Ob eine konkrete Angelegenheit hier bearbeitet würde, kann letztlich durch Anfrage geklärt werden.

Mandate

Es werden hauptsächlich Privatpersonen und mittelständische Unternehmen vertreten.

Die Vertretung erfolgt zielorientiert entsprechend den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen des Mandanten. Dabei wird umfassend nicht nur über die rechtlichen Gegebenheiten, sondern auch über das Kostenrisiko eines Verfahrens beraten. In der großen Mehrheit der Mandate erfolgt eine außergerichtliche Klärung und Streitbeilegung zur Vermeidung langwieriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren.

In Fällen, in denen eine gerichtliche Entscheidung unerlässlich ist, wird Vertretung vor fast allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Für die Wahrnehmung der Verhandlungstermine bei Gerichten außerhalb von Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordniedersachsen kann aber auch ein Unterbevollmächtigter bestellt werden.