Verkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht umfasst verschiedene Bereiche, welche rechtliche Wechselwirkungen zueinander aufweisen.

Wenn ein Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betraut werden soll, sollte dieser frühzeitig eingeschaltet werden und es sollte dann auch davon Abstand genommen werden, ohne anwaltlichen Rat bereits Stellungnahmen abzugeben.

Einerseits umfasst das Straßenverkehrsrecht die Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen. Hierbei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus Sach- und Personenschaden gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners. Wer bei einem Verkehrsunfall haftet bzw. in welcher Höhe die Unfallbeteiligten anteilig haften (Haftungsquote), hängt aber wiederum davon ab, inwieweit gegen Straßenverkehrsrecht verstoßen wurde oder allgemeine Straftatbestände gegeben sind. Besteht der Verdacht eines Gesetzesverstoßes, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Je nach Schwere des Tatvorwurfs handelt es sich um ein Bußgeldverfahren (bei dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit) oder ein Strafverfahren (bei dem Vorwurf einer Straftat). Der Ausgang dieser Verfahren hat Auswirkungen auf die zivilrechtliche Haftungsfrage und damit auf die Durchsetzbarkeit von zivilrechtlichen Ersatzansprüchen. Ein Verstoß gegen Gesetze im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs kann auch negative Folgen nach Fahrerlaubnisrecht nach sich ziehen. Schließlich ist als weiterer Bereich das Kraftfahrtversicherungsrecht zu beachten.

Bei Verkehrsunfällen ist insoweit häufig parallel eine Vertretung gegenüber dem gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer und eine Verteidigung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren erforderlich.

Verkehrszivilrecht (Ersatzansprüche bei Unfall)

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann es nach Klärung der wesentlichen Vorfragen wie der Haftungsanteile der Unfallbeteiligten insbesondere um folgende Schadenspositionen gehen:

Sachschaden

  • Reparaturkosten – Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten (je nach Schadenshöhe) fiktiv oder nach Reparaturkostenrechnung. Insbesondere wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, können nur unter bestimmten Voraussetzungen die Reparaturkosten verlangt werden.
  • Wiederbeschaffungswert –
  • Wertminderung – Verbleibender technischer oder merkantiler (Makel des „Unfallfahrzeugs“ bei Weiterverkauf) Minderwert nach Durchführung der Reparatur. Bei älteren Fahrzeugen oder solchen mit hoher Laufleistung in der Regel nicht gegeben.
  • Sonstige Schadenspositionen wie Entsorgungskosten, Zulassungskosten Ersatzfahrzeug, Umbaukosten. Sachschäden an Gegenständen im Fahrzeug, Schäden an anderen Gegenständen.
  • Abschleppkosten
  • Kosten der Schadenermittlung / Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
  • Finanzierungskosten (Zinsen)
  • Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten)
  • Ansprüche gegen eine eigene Fahrzeugversicherung – Soweit eine eigene Vollkaskoversicherung besteht, kann es bei gegebener Mithaftung vorteilhaft sein, diese in Anspruch zu nehmen (sog. Quotenvorrecht).

Personenschaden

  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • Heilbehandlungskosten
  • vermehrte Bedürfnisse
  • Leistungen aus der Unfallversicherung bei Arbeitsunfall

Bußgeld- und Strafverfahren

In einem Bußgeld- oder Strafverfahren ist es für eine effiziente Verteidigung in der Regel geboten, Akteneinsicht zu nehmen und erst nach anschließender Besprechung mit dem Mandanten gegebenenfalls dessen Einlassung und die Stellungnahme als Verteidiger abzugeben.

Als Verkehrsverstöße, welche zu einem Ermittlungsverfahren führen, kommen zum Beispiel in Betracht:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • zu geringer Abstand
  • Rotlichtverstoß
  • Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten
  • Überladung

Zu überprüfen sind hier unter anderem mögliche Fehlerquellen der verschiedenen Messverfahren. Außerdem ist zu prüfen, ob von den Ermittlungsbehörden und Gerichten die für einen Tatvorwurf notwendigen Feststellungen getroffen wurden. Auch die Identitätsfeststellung anhand von Fotos und bei bloßen Kennzeichenanzeigen kann zweifelhaft sein.

Außerdem kommen Verfahren wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss in Betracht, welche je nach Konzentration des Rauschmittels zu einem Bußgeldverfahren und Fahrverbot oder einem Strafverfahren mit Folge der Fahrerlaubnisentziehung führen können.

Dabei haben die Verfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss (insbesondere THC) wegen verbesserter Auswertungsverfahren in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen. Gerade bei dem Fahren unter Drogeneinfluss kommt es selbst dann, wenn nur der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt ist, häufig daneben zu einem verwaltungsrechtlichen Verfahren nach Fahrerlaubnisrecht, welches häufig zu der Entziehung der Fahrerlaubnis (nicht zu verwechseln mit einem bloßen Fahrverbot) führt.

Die wichtigsten Tatbestände des Verkehrsstrafrechts sind:

  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Vollrausch und Verkehrsstraftat
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Nötigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

(verwaltungsrechtliches) Fahrerlaubnisrecht

Bei Verwirklichung bestimmter Straftatbestände kann es in dem Strafverfahren zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Für die Wiedererteilung wird dann eine sogenannte Sperrfrist verhängt.

Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet nicht nur über die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, sondern auch über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Fahrerlaubnisentziehung in einem Strafverfahren.

In bestimmten Fällen entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde auch in eigener Zuständigkeit über die Entziehung der Fahrerlaubnis z.B.:

  • Erreichen einer bestimmten Punktzahl in dem Verkehrszentralregister
  • erwiesener Ungeeignetheit
  • Alkohol- oder Drogenproblematik

Teilweise darf eine Fahrerlaubnis nur nach vorhergehender positiver Begutachtung für Fahreignung (eine medizinisch-psychologische Untersuchung) wieder erteilt werden.

Das Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde ist ein verwaltungsrechtliches Verfahren, so dass gegen Maßnahmen der Behörde in dem gerichtlich vorgeschalteten (bei gerichtlichen Eilverfahren auch parallel geführten) Widerspruchsverfahren und den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten vorzugehen ist.