Zivilrecht
Beratung und Vertretung erfolgt in Rechtsstreitigkeiten bei Schuldverhältnissen rechtsgeschäftlicher oder gesetzlicher Art. Unter rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen sind die vertraglich begründeten zu verstehen und damit zum Beispiel folgende Rechtsgebiete betroffen:
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Werkvertragsrecht
- Reiserecht
Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen ohne Rechtsgeschäft der Parteien aufgrund tatsächlicher Voraussetzungen. Hierzu gehören:
- Schadenseratz wegen unerlaubter Handlung
- Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung